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Voraussetzungen zum Beginn der Ausbildung


sind Volljährigkeit sowie ein Schulabschluss und zumindest Stammvorgabe -6,4. Außerdem muss der Azubi mit einer Golfanlage einen Ausbildungsvertrag schließen. Zur Ausbildung sind nur Betriebe berechtigt, deren Golfprofessional eine PGA-Ausbilderbefähigung besitzt. Der Ausbildungsvertrag kann auch direkt mit dem Ausbilder geschlossen werden. Wer bereits eine staatlich anerkannte Ausbildung, ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder die PGA-Assistentenprüfung abgeschlossen und das 24. Lebensjahr vollendet hat, kann den Erlass der betrieblichen Ausbildung beantragen. Der Azubi ist einerseits im Club angestellt und wird dort von seinem Ausbilder angeleitet. Außerdem besucht er in Blockform neun thematisch strukturierte PGA-Seminare, die insgesamt 492 Unterrichtseinheiten umfassen. Dabei geht es um Grundlagen der Platzpflege ebenso wie um die Methodik des Kindertrainings, die Technik des Kurzen Spiels oder die Leistungsbestimmenden Faktoren im Golf. Rechtliche Grundlagen umfasst der Stundenplan ebenso wie die Themen Wettspielorganisation, Kaufmännisches Wissen oder Videoanalyse.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und beinhaltet eine Zwischenund eine Abschlussprüfung. Sie beginnt jeweils zwischen 1. Januar und 30. April eines Jahres. Ausbildungsverträge müssen der PGA of Germany spätestens am 1. März des ersten Ausbildungsjahres vorliegen. Die Kosten von 2650 Euro pro Jahr zahlt gewöhnlich der Ausbildungsbetrieb, Angebote für Ausbildungsplätze veröffentlicht die PGA of Germany auf ihrer Website www.pga.de